Unsere Grillhütte
Der Bürgerverein Frohnhausen e.V. verwaltet und vermietet die idyllisch gelegene Freizeitanlage auf dem Eichhain in 57250 Netphen-Frohnhausen. Ob Familienfeier, Geburtstag, Vereinsfest oder geselliges Beisammensein – unsere Grillhütte bietet den idealen Rahmen für unvergessliche Stunden inmitten der Natur.
Die Grillhütte ist als geschlossene Blockhütte gebaut und bietet eine gemütliche Atmosphäre für Ihre Veranstaltung. Zur Ausstattung gehören ein Kaminofen sowie eine rustikale Einrichtung mit Tischen und Bänken.
Der Vorplatz wurde durch zwei separate Überdachungen erweitert, sodass Sie Ihre Feier auch bei wechselhaftem Wetter entspannt genießen können.
Unter der im Jahr 2014 vom Bürgerverein errichteten Überdachung befindet sich ein großzügig gestalteter Außengrill. Dieser steht Ihnen bei der Anmietung der Grillhütte selbstverständlich zur Verfügung und lädt zu gemütlichen Grillabenden ein.
Direkt an die Grillhütte grenzt eine Bolzplatzanlage an, die – sofern sie nicht von der Dorfjugend oder dem Bürgerverein genutzt wird – gerne mitbenutzt werden kann. So bietet die Freizeitanlage auch für Kinder, Jugendliche und sportlich Aktive ausreichend Platz zum Spielen und Bewegen.
Wir freuen uns darauf, Sie auf dem Eichhain begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen schon jetzt einen angenehmen Aufenthalt in unserer Freizeitanlage.
Die Bolzplatzanlage kann nicht separat angemietet werden und ist auch nicht Bestandteil einer Anmietung der Grillhütte. Bei Regenwetter kann der Bolzplatz nicht genutzt werden.
Häufige Fragen
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten
Die Verfügbarkeiten der Grillhütte können Sie hier einsehen. Außerdem können Sie Ihr Wunschdatum direkt anfragen oder eine Mail mit Angaben von Name, Datum und Mietzweck per Mail senden an: grillhuette@bv-frohnhausen.de
Ja. Die Grillhütte verfügt über einen Stromanschluss, der für die übliche Nutzung (z. B. Beleuchtung oder haushaltsübliche Elektrogeräte) zur Verfügung steht. Die Stromkosten sind bereits im Mietpreis enthalten.
Das Laden von Elektrofahrzeugen, einschließlich E-Bikes und Elektroautos, ist jedoch nicht gestattet.
Ja. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Anwohnerinnen und Anwohner sowie die Umgebung. Der durch Ihre Veranstaltung entstehende Lärm ist grundsätzlich auf das notwendige Maß zu beschränken.
Ab 22:00 Uhr gilt die Nachtruhe. Musik und sonstige Geräusche sind dann auf Zimmerlautstärke zu reduzieren, damit die Nachtruhe der Bürgerinnen und Bürger von Frohnhausen nicht gestört wird.
Nein. Das Übernachten in der Grillhütte sowie das Campieren auf dem gesamten Gelände der Freizeitanlage und den dazugehörigen Nebenanlagen ist nicht gestattet.
